Golfclub Edelstein Hunsrück e.V.
SPIELBEDINGUNGEN
Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golfverbandes e.V. und den Platzregeln des Golfclub Edelstein Hunsrück.
Die Wettspiele werden auf Grundlage des DGV-Vorgabensystems ausgerichtet.
Einsichtnahme in diese Verbandsordnungen ist im Sekretariat möglich.
TEILNAHMEBERECHTIGUNG
Teilnahmeberechtigt sind Amateure, die Mitglied eines dem DGV angeschlossenen Vereins sind, sowie Mitglieder anerkannter inländischer oder ausländischer Golf Clubs mit bestätigter Stammvorgabe.
Vorgabenbegrenzung bei clubinternen Wettspielen:
Clubmitglieder mit Höchstvorgabe -45 (Clubvorgabe)
Vorgabenbegrenzung bei offenen Wettspielen:
Clubmitglieder mit Höchstvorgabe -45 (Clubvorgabe)
Gäste mit Höchstvorgabe -36 (DGV-Vorgabe)
Über die Teilnahme weiterer Spieler, z.B. Professionals, entscheidet die Wettspielleitung im Einzelfall.
MELDUNGEN
Meldungen können erfolgen:
- Online über myGolf oder über die Homepage des Golfclubs
- durch Eintrag in die im Clubhaus ausgelegte Meldeliste
- durch Meldeformular – bei entsprechenden Wettspielen
- durch Telefon oder Telefax – eingehend im Clubsekretariat
- durch E-Mail – eingehend im Clubsekretariat
Bei Wettspielen mit begrenzter Teilnehmerzahl ist die Reihenfolge des Meldeeingangs entscheidend. Bei höherer Teilnehmerzahl wird eine Warteliste geführt.
MELDESCHLUSS
Termin und Uhrzeit für den Meldeschluss sind aus der jeweiligen Wettspielausschreibung ersichtlich. Nachträgliche Meldungen finden grundsätzlich keine Berücksichtigung mehr. Über Ausnahmen entscheidet die Wettspielleitung. In jedem Fall verlieren Spieler, die sich erst nach Meldeschluss angemeldet haben, das Recht um die Preise zu spielen.
VORGABENWIRKSAMKEIT
Alle in Einzelwettspielen erzielten Ergebnisse sind vorgabenwirksam, sofern auch die sonstigen Bestimmungen des DGV-Vorgabensystems erfüllt sind. Dies gilt auch für Einzelwettspiele im Rahmen von Mannschaftswettbewerben.
NENNGELD
Die Höhe des Nenngeldes ist aus der jeweiligen Wettspielausschreibung ersichtlich. Das Nenngeld muss vor dem Start entrichtet werden. Spieler, die aus früheren Wettspielen noch mit der Begleichung der Meldegebühr im Rückstand sind, dürfen nur nach Begleichung dieses Rückstandes an weiteren Wettspielen teilnehmen.
Gemeldete Teilnehmer, die nach dem Meldeschluss ihre Teilnahme annullieren, sind nicht von der Zahlung des Nenngeldes befreit.
STARTLISTE
Die Startreihenfolge wird von der Spielleitung festgelegt. Die entsprechende Startliste wird spätestens am Vortag des Wettspiels im Clubhaus per Aushang und im Internet bekannt gegeben.
SPIELLEITUNG
Die Mitglieder der Spielleitung werden in der jeweiligen Startliste namentlich benannt.
ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATIONSMITTEL (HANDY)
Jeder Spieler ist gehalten, auf die Benutzung von sende- und/oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmitteln auf dem Platz zu verzichten.
Bei schwerwiegendem Verstoß gegen dieses Gebot kann die Spielleitung dem Spieler die weitere Fortsetzung seines Spiels untersagen.
ELEKTRONISCHE HILFSMITTEL
Das Benutzen von Entfernungsmessgeräten während der festgesetzten Runde ist erlaubt. Geräte, die dem Spieler weitere spielrelevante Informationen liefern, wie z. B. Angaben über Windstärke oder Neigung des Geländes, sind nicht zulässig und werden mit Disqualifikation geahndet.
CARTS BENUTZUNG
Falls nicht anders in der Wettspielausschreibung ausgewiesen, ist die Benutzung von Carts beim Wettspiel und die damit verbundene handicapwirksame Teilnahme am Spiel grundsätzlich erlaubt.
Die Spielleitung kann bestimmen, dass die Carts mit zwei Spielern besetzt werden.
Der Golfclub entbindet sich von der Verpflichtung, ausreichend Carts für Wettspiele zur Verfügung zu stellen. Einzelne Wettspielausschreibungen können andere Regelungen vorsehen.
ABSPIELZEIT
Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts ein, so wird er, sofern die Aufhebung der Strafe der Disqualifikation nach Regel 33-7 nicht gerechtfertigt ist, für das Versäumen der Abspielzeit bestraft, und zwar am ersten zu spielenden Loch mit Lochverlust im Lochspiel bzw. mit zwei Schlägen im Zählspiel.
Strafe für Verspätung über fünf Minuten hinaus ist Disqualifikation.
Preise und Wertungen
Angaben über Anzahl und Bestimmungen der Preise ist aus der jeweiligen Wettspielausschreibung ersichtlich. Bei gleichem Brutto gewinnt das höhere Handicap. Bei gleichem Netto gewinnt das tiefere Handicap. Ist nach diesen Regeln immer noch Gleichstand, entscheidet die Spielleitung durch Los. Einzelne Wettspielausschreibungen können andere Regelungen vorsehen.
BEDINGUNGEN DES WETTSPIELS
Die Wettspiele sind mit Abschluss der Siegerehrung bzw. mit Aushang der vollständigen Ergebnislisten beendet.
Proteste oder Beanstandungen können der Spielleitung bis max. 20 Min. nach Aushang der vorläufigen Ergebnislisten vorgetragen werden.
BÄLLE
Der Ball, den ein Spieler spielt, muss im aktuell gültigen Verzeichnis zugelassener Golfbälle des R&A aufgeführt sein. Die Liste kann unter www.randa.org eingesehen werden. Strafe für Verstoß gegen diese Wettspielbedingung: Disqualifikation.
ÜBEN WÄHREND DER RUNDE
Für Mannschaftsspiele und für Turniere, die über mehr als einen Tag gehen, gilt folgende Regelung: Zwischen dem Spielen von zwei Löchern darf ein Spieler auf oder nahe dem Grün des zuletzt gespielten Lochs keinen Übungsschlag spielen und darf die Oberfläche des Grüns des zuletzt gespielten Lochs nicht durch Rollen eines Balls prüfen.
AUSSETZUNG DES SPIELS WEGEN GEFAHR
Setzt die Spielleitung das Spiel bei Gefahr aus, so hat der Spieler unverzüglich das Spiel zu unterbrechen. Versäumt dies der Spieler und setzt das Spiel fort, ist er zu disqualifizieren, sofern das Erlassen dieser Strafe nach Regel 33-7 nicht gerechtfertigt ist.
Das Spiel darf nach Aussetzung erst dann wieder aufgenommen werden, wenn die Spielleitung die Wiederaufnahme neu angeordnet hat. Bei Verstoß: Disqualifikation
Es gelten folgende Signaltöne:
Unverzügliche Unterbrechung des Spiels:
Ein langer Signalton einer Sirene/Horns.
Wiederaufnahme des Spiels:
Wiederholt zwei kurze Signaltöne einer Sirene/Horns.
ÄNDERUNGSVORBEHALTE
Die Spielleitung hat in begründeten Fällen das Recht, die Platzregeln abzuändern, die Startzeiten neu festzulegen oder zu verändern sowie die Ausschreibungsbedingungen zu modifizieren oder spezielle Wettspielausschreibungen herauszugeben. Die Spielleitung ist nicht verantwortlich für Nachteile, die Wettspielteilnehmern oder Bewerbern durch Unkenntnis dieser Bedingungen oder der Aushänge entstehen.
UNANGEMESSENE VERZÖGERUNG; LANGSAMES SPIEL (REGEL 6-7)
Stellt die Spielleitung fest, dass eine Spielgruppe den Anschluss an die vorangehende Spielergruppe verloren hat oder dass sie vorgegebene Richtzeiten zum Spielen nicht einhält, so wird sie ermahnt. Tritt nach Ermahnung keine Verbesserung des Spieltempos ein, so wird jeder Spieler der Spielgruppe unter Zeitnahme gestellt. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist. Überschreitet der erste Spieler die Zeit von 50 sec. und die folgenden Spieler die Zeit von 40 sec. für die Ausführung des Schlages, so wird dies als Verstoß gegen Regel 6-7 angesehen.
Strafe für Verstoß:
Lochspiel:
- Verstoß: Lochverlust
- Verstoß: Disqualifikation
Zählspiel:
- Verstoß: 1 Schlag
- Verstoß: 2 Schläge
- Verstoß: Disqualifikation
Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Wird das Spiel zwischen dem Spielen zweier Löcher verzögert, so wirkt sich die Strafe am nächsten Loch aus.
Ergänzende Bestimmungen
Diese Rahmenausschreibung bildet die Grundlage für alle Wettspielausschreibungen. Diese präzisieren die Angaben für die einzelnen Wettspiele. Sollte in der Wettspielausschreibung eine Bestimmung der Rahmenausschreibung geändert werden, z.B. Änderung der Nutzung von Carts, o.ä.m, so gelten die in der Wettspielausschreibung genannten Bedingungen.
Änderungen der Rahmenausschreibung vorbehalten.